Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Es freut uns, dass Sie bei unserem Team eine Veranstaltung buchen möchten. Wir sind bestrebt, Ihnen hervorragende Leistungen in einem adäquaten und sympathischen Umfeld, also eine rundum gelungene Veranstaltung zu bieten. Dazu ist es nach unserer Philosophie ebenso notwendig, dass die Parteien klare rechtliche Vereinbarungen treffen. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen vor Abschluss eines Vertrages die nachfolgenden AGB aufmerksam zu lesen.


I. Allgemeine Bestimmungen


§ 1 Abschluss des Vertrages


1. Aufgrund Ihrer Anfrage erstellen wir ein auf Sie individuell abgestimmtes Angebot, an das wir 10 Tage gebunden sind. Die Anfrage ist für Sie unverbindlich. Wenn Sie mit unserem Angebot zufrieden sind oder nach eventuellen Änderungen nach Ihren Wünschen können Sie die Veranstaltung buchen.

2. Alle Veranstaltungen müssen schriftlich mit unseren Formularen gebucht werden. Mit Ihrer Veranstaltungsbuchung kommt ein Vertrag rechtsverbindlich zustande. Die Buchung erfolgt durch Sie auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmern. Für deren Vertragsverpflichtung stehen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Nach Eingang Ihrer Buchung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung.

3. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Rechnung und Bestätigung aufzunehmen.

4. Im Fall der Vermittlung von Leistungen Dritter ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem Vermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.


§ 2 Bezahlung


Es wird Ihnen nach Eingang der Buchung eine Rechnung über eine Anzahlung in Höhe von 25% des Veranstaltungspreises erstellt, zahlbar innerhalb von fünf Tagen. Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine Schlussrechnung, die sofortfällig ist. Der Veranstalter behält sich vor, von der Höhe der Anzahlung, sowie von den Zahlungsfristen im Einzelfalle abzuweichen. Dies ist jedoch im Angebot schriftlich festzuhalten.


§ 3 Leistungen und Preise


1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs-beschreibungen in der schriftlichen Veranstaltungsbuchung und der Rechnung.

2. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

3. Sollten Sie Leistungsänderungen nach vorgenommener Buchung wünschen, bemühen wir uns, diese soweit als möglich zu realisieren. Wir behalten uns aber vor, die Veranstaltung im Rahmen der ursprünglich gebuchten Leistungsbeschreibungen durchzuführen oder ggf. entstehende Mehrkosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. Wesentliche Leistungsänderungen sowie Leistungsänderungen, für die Mehrkosten entstehen, werden Ihnen im Rahmen einer Angebotsergänzung mitgeteilt. Bedingung der Durchführung ist eine schriftliche Buchungsergänzung Ihrerseits, die ggf. bis zu einem gesetzten Termin erklärt werden muss.


§ 4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen


1. Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitigen Abbruches oder vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns, sofern es sich um Leistungen Dritter handelt, bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen oder wenn Vorkehrungen zur Leistungserbringung getätigt wurden, die nicht abwendbare Kosten enthalten.

2. Nehmen Sie, gleich aus welchen Gründen die von uns unmittelbar angebotenen und von Ihnen gebuchten Leistungen nicht oder nicht umfänglich in Anspruch, verpflichten auch wir uns zur Prüfung, inwiefern ersparte Aufwendungen erstattet werden können. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen oder wenn Vorkehrungen zur Leistungserbringung getätigt wurden, die nicht abwendbare Kosten enthalten. Eine Unterschreitung der gebuchten Teilnehmerzahl ist allerdings grundsätzlich nicht erstattungsfähig.


§ 5 Rücktritt und Kündigung der Vertragsparteien


1. Sie können jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Wir müssen als Ersatzanspruch für die getroffenen Vorkehrungen sowie die nicht abwendbaren Kosten eine Pauschale in der Höhe der geleisteten Anzahlung verlangen bzw. werden diese einbehalten. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

2. Bei Eintritt nicht vorhersehbarer elementarer Hinderungsumstände kann der Veranstalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren. Die geleistete Anzahlung ist sofort fällig zu erstatten. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist auf Fälle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Herbeiführung der Hinderungsumstände beschränkt.

3. Stört ein Teilnehmer trotz Abmahnung des Veranstalters bzw. der von ihm eingesetzten Mitarbeiter/-innen nachhaltig weiter, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Teilnehmer nicht mehr zumutbar, können wir den Vertrag fristlos kündigen.

4. Die Teilnehmer dürfen vor und während der Sportveranstaltung - oder des sportlichen Teilbereichs der Veranstaltung nicht alkoholisiert sein und sich nicht alkoholisieren. Diese Sicherheitsregel wird während der Veranstaltung kontrolliert und führt bei Missachtung zum Ausschluss des / der Teilnehmer von sportlichen Aktivitäten. Eventuelle Mehrkosten durch Beförderungsleistungen werden hierzu in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für den Konsum anderer berauschender Mittel.

5. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, wenn er sich nicht an sachlich begründete Hinweise halt, die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder er den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Uns steht in einem solchen Fall der Veranstaltungspreis weiter zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer weiteren Verwendung der Leistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.


§ 6 Kündigung infolge höherer Gewalt


1. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Umweltkatastrophen, Hochwasser, behördliche Erlässe) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind im Kündigungsfalle verpflichtet, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen; falls der Vertrag die Rückbeförderung mit umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

2. Außer bei Katastrophen wie zuvor beschrieben, finden die Veranstaltungen bei jeder Witterung statt. Die Teilnehmer werden deshalb darauf hingewiesen, für entsprechende Kleidung und Ausrüstung zu sorgen.


§ 7 Haftung des Veranstalters


1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfaltige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Leistungen (sofern nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben erklärt wurde) sowie die ordnungsgemäße Erbringung aller Leistungen.

2. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

4. Bei ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist § 1 Nr. 4 dieser Bedingungen zu beachten.

5. Ein Schadensersatz gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

6. Wir übernehmen auch die Projektleitung oder sonstige Teilleistungen bei Veranstaltungen von Dritten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine vertragliche Haftung in diesem Fall gegenüber dem Teilnehmer unsererseits ausgeschlossen ist. Etwaige Ansprüche sind direkt an den veranstaltenden Dritten zu richten.


§ 8 Mitwirkungspflichten


1. Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

2. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

3. Einige Seminare oder Veranstaltungen enthalten bewegungdynamische Übungen teilweise auch unter Einsatz von alpinen Sicherungstechniken und Materialien. Es können - wenn auch in relativ geringem Maße - Fliehkräfte wirken und leichtere Auffangstöße bedingt durch Seilsicherungswirkung auftreten.

Sofern in irgendeiner Hinsicht gesundheitliche Störungen oder Risiken (ggf. auch bedingt durch Schwangerschaft) beim Teilnehmer vorliegen, ist vor Vornahme einer Buchung ärztlicher Rat einzuholen. Ein Rücktritt befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.

4. Bei Seminaren oder Veranstaltungen der vorbezeichneten Art ist im Übrigen unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn die gesundheitliche Unbedenklichkeit auf unseren Formularen zu bestätigen.


§ 9 Urheberrechte


1. Sämtliche Inhalte, Leistungen, Unterlagen, Werbemittel und sonstige Produkte, die den Teilnehmern im Rahmen der Auftragserfüllung überlassen oder vom Veranstalter geschaffen werden, bleiben bzw. werden mit ihrer Entstehung Eigentum des Veranstalters (§ 930 BGB).Die durch den Veranstalter angebotenen und zur Verfügung gestellten Leistungen sind durch gewerbliche Schutzrechte und sonstige Gesetze geschützt und dürfen nur in der vom Veranstalter genehmigten Form genutzt werden.

2. Die ausgewiesenen Marken gehören den jeweiligen Anbietern und Eigentümern, auch wenn dies nicht ausdrücklich angegeben ist. Das Urheberrecht verbleibt bei den jeweiligen Schutzrechtsinhabern.

3. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der zur Verfügung gestellten Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Veranstalters nicht gestattet.


§ 10 Speicherung von Daten


Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Kunden und der von ihm angemeldeten/genannten Personen, sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Berechtigten an Dritte, die in keiner Verbindung zur Auftragsabwicklung stehen, weitergegeben


§ 11 Gerichtsstand


1. Für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, gleich aus welchem Grunde, wird als Gerichtsstand der Ort der deutschen Zweigniederlassung des Veranstalters vereinbart, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht, unabhängig davon, ob die Leistungen im Inland oder Ausland zu erbringen sind.


§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen.





II. Sonderbestimmungen bei Reiseverträgen


§ 1 Vermittlung von Leistungen


Ausdrücklich in den Angeboten oder Rechungen als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht.


§ 2 Preisänderungen


1. Wir können 4 Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Veranstaltung, der Leistungsträger, die Beförderungskosten, die Angaben für Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Veranstaltung geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.

2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem verabredeten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises können Sie kostenlos zurücktreten oder statt dessen an einer anderen Veranstaltung teilnehmen, sofern wir Ihnen eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis bieten können.

4. Die zuvor genannten Rechte haben Sie unmittelbar nach unserer Erklärung der Preisänderung geltend zu machen.


§ 3 Rücktritt


1. Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten oder einzelne Teilnehmer der Veranstaltung stornieren. Dieser Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Wir müssen als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen eine Entschädigung verlangen. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis pauschaliert:

bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 15%
ab 29. Tag - 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20%
ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100%

2. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.


§ 4 Gewährleistung


1. Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfen verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

3. Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

4. Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem erheblichen Mangel der Veranstaltung geführt hat, können Sie Schadensersatz verlangen.


§ 5 Ausschluss von Ansprüchen bzw. der Haftung und Verjährung


1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

2. Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis des einzelnen Teilnehmers bzw. auf den auf ihn entfallenden Anteils des Gesamtreisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.


§ 6 Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften bei Auslandsveranstaltungen


1. Wir stehen dafür ein, Sie über die für deutsche Staatsbürger (ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc.) geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

2. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.

© Changu Crew Limited AGB Stand 13.07.2006